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   LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01   

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https://dejure.org/2002,17726
LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01 (https://dejure.org/2002,17726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01 (https://dejure.org/2002,17726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 26. März 2002 - L 6 RJ 140/01 (https://dejure.org/2002,17726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit; Bewilligungen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation; Festgestelltes vollschichtiges Leistungsvermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01
    erlaubt, wie es bei ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert wird (vgl. Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 09.12.1996 - GS 2/95 - in SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01
    Im Rahmen der Prüfung, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt, ist - unabhängig vom ausgeübten Beruf - eine Verweisung auf alle ungelernten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzunehmen (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01
    Sie unterliegt auch beim Zurücklegen von Wegen zu und von der Arbeitsstätte keinen relevanten Einschränkungen, da sie in der Lage ist, viermal täglich mehr als 500 m zu Fuß zurückzulegen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 23).
  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01
    Im Rahmen des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Mehrstufenschemas (vgl. z.B. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17) ist die Klägerin lediglich der unteren Stufe der ungelernten Arbeiter zuzuordnen.
  • BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73

    Teilzeitarbeit - Zahlenvergleich - Praktisch verschlossener Markt - Feststellung

    Auszug aus LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01
    Im Rahmen der Prüfung, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt, ist - unabhängig vom ausgeübten Beruf - eine Verweisung auf alle ungelernten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzunehmen (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
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